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Die Heizungsoptimierung und der hydraulische Abgleich

ACHTUNG (gültig ab 21.09.22): Die Förderung der Heizungsoptimierung nach Nummer 5.4 wird begrenzt auf Bestandsgebäude mit höchstens fünf Wohneinheiten bzw. bei Nichtwohngebäuden auf höchstens 1000 Quadratmetern beheizter Fläche.

Hier die Infos zur BEG Reform (27.07.22) und zur zweiten Änderung (15.09.22)

Die Förderquote beträgt 15% + 5% iSFP. Gefördert wird die Optimierung von Heizungsanlagen, die älter als 2 Jahre sind.

Mindestens sind durchzuführen: Der hydraulische Abgleich nach Verfahren A (nur Wohngebäude), Verfahren B ist zulässig und Pflicht bei Nichtwohngebäuden. Hier ein Auszug der förderfähigen Maßnahmen:

  • Der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage (Verfahren A oder B)
  • Der Austausch von Heizkörpern (tv < 55°C) mit dem Ziel der Systemtemperaturreduzierung (geht nur mit Verfahren B!)
  • Der Einbau/Austausch voreinstellbarer Thermostatventile
  • Der Einbau von Differenzdruckreglern
  • Der Austausch von Heizungspumpen sowie die Anpassung der Pumpenleistung
  • Maßnahmen zur Absenkung der Rücklauftemperatur bei Gebäudenetzen
  • die Dämmung von Rohrleitungen
  • der Einbau von Flächenheizungen, von Niedertemperaturheizkörpern und
  • von Wärmespeichern im Gebäude oder gebäudenah (auf dem Gebäudegrundstück)
  • Mess-, Steuer- und Regelungstechniken und Smart-Metering-Systeme

Hier das Infoblatt über die förderfähigen Maßnahmen und Leistungen (siehe Kapitel 4.11 und 5).

Die FAQ des BMWi zum BEG

Gefördert werden weiterhin folgende Komponenten inkl. der Installation durch einen Fachmann. Zur besseren Übersicht liefere ich Ihnen gleich die Beispiele für die geeigneten Produkte.

Der Praxis-Leitfaden für den hydraulischen Abgleich

Damit es bei beim Nachweis für Fördermaßnahmen keine "Überraschung" gibt und der Kunde sich anschließend auch über ein funktionierendes System freuen kann -> Zum Leitfaden